Es gibt zahlreiche Möglichkeiten weiterer Zuschüsse um die Selbständigkeit der Hilfsbedürftigen Person zu erhalten.

 

Nicht nur ein angemessener Pflegegrad ermöglicht Leistungen die Ihre Lebensumstände verbessern. Darüber hinaus gibt es viele weitere professionelle Maßnahmen und Zuschüsse der Pflegekassen, welche wir Ihnen erläutern und Ihnen dabei helfen diese in Anspruch zu nehmen.


  • Betreuung i.h.G. (24 h Betreuung):

Bei einigen Anbietern können seit dem 1.1.2022 40% der Pflegesachleistungen umgewandelt werden in Pflegegeld, was die Kosten erheblich senken kann. Bitte unbedingt darauf achten oder mit uns Kontakt aufnehmen.


  • Pflegehilfsmittel:

 

Für bis zu 40 € monatlich können Sie Pflegehilfsmittel wie z.B. Desinfektionsmittel und Masken kostenlos bekommen. 


  •    Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist nach § 39 SGB XI eine Leistung welche durch die Pflegeversicherung zu erbringen ist. Im Falle einer Verhinderung der Pflegeperson auf Grund einer Krankheit, Urlaub oder sonstiger Ereignisse kann ein Pflegeersatz von bis zu sechs Wochen jährlich beantragt werden.

Die Erstattung beläuft sich auf bis zu 2.418 €.


  • Steuerliche Absetzbarkeit:

 

Einige Leistungen sind steuerlich absetzbar bzw. gibt es dafür Pauschalen bei der Einkommenssteuer. 

Wichtig: Es kann nur der Steuern sparen, der auch die Kosten übernimmt.


Vorgehensweise:

Es gibt noch viele andere Rückerstattungen und Einsparungsmöglichkeiten die individuell zu betrachten sind. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung. 

Zum Start wird jeweils ein Finanz Check bei der Krankenkasse durchgeführt, um zu sehen wie viel Geld noch in welchen Töpfen ist und was gegebenenfalls Pflegedienste oder andere Unternehmen für Sie abgerechnet haben.

Danach können wir Ihnen aufzeigen, was noch alles möglich ist und wie Sie individuell Ihre Pflege finanzieren können.