Hilfsmittel die von den Kassen übernommen werden:
Es gibt verschiedene Hilfsmittel, die von den Pflegekassen bis zu einem gewissen Grade übernommen werden wie z.B.:
Hausnotrufsysteme, Handläufe, Rollatoren, Rollstühle usw.
Es gibt in Deutschland zahlreiche Hausnotrufsysteme die alle ähnlich funktionieren und grundsätzlich von den Kassen bezahlt werden.
Voraussetzung für die Übernahme durch die Kassen ist:
- Ein Pflegegrad
- Es ist nach Ansicht der Kasse notwendig, damit die Sicherheit gewährleistet ist
Die Prüfung ob es nötig ist, kann zusätzlich durch den Medizinischen Dienst oder aber durch die Pflegeberatung nach §37,3 erfolgen.
Grundsätzlich wird ein Gerät im Haus/Wohnung angeschlossen und dieses verbindet sich automatisch mit einer 24h besetzten Zentrale. Über einen Knopf am Handgelenk, um den Hals oder aber als Uhr mit Hinfall-Warnung, wird der Notruf aktiviert. Die Notrufzentrale versucht nun den Patienten zu erreichen. Sollte das nicht gelingen wird erst einmal versucht die Verwandten zu erreichen, die dafür hinterlegt sind. Sollte das nicht der Fall sein oder sollte niemand erreicht werden, so wird der Rettungsdienst oder die Feuerwehr benachrichtigt.
Gerne geben wir Ihnen Kontaktdaten von Hausnotrufsystemen die wir als positiv bewertet haben.
Pflegehilfsmittel die von der Kasse übernommen werden:
Als Pflegehilfsmittel werden zum Verbrauch verwendete Pflegemittel bezeichnet wie z.B. Masken, Desinfektionsmittel, Handschuhe usw.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, erhalten Sie jeden Monat kostenfrei im Wert von 40 € diese Pflegemittel zugesandt.
Gerne schicken wir Ihnen kostenlos unseren Flyer/Formular oder laden Sie sich gleich alle Unterlagen hier herunter.